Abwesenheit von SchülerInnen

Im Krankheitsfall ist einE ErziehungsberechtigteR verpflichtet, den Schüler/die Schülerin im Sekretariat telefonisch vor 8 Uhr krank zu melden. Entschuldigungen sind der Klassenvorständin / dem Klassenvorstand spätestens drei Tage nach Rückkehr in den Unterricht abzugeben.
Eine Entschuldigung enthält: Name, Klasse, Dauer der Abwesenheit, Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person.

Entschuldigungsformulare finden Sie auf WebUnits oder hier als Download.