Schüler:innenberatung

Bildungsberatung für die 3. und 4. Klassen

Peermediation am Parhamergymnasium

Peermediation ist seit 2003/04 ein fixer Bestandteil des Zusammenlebens und sozialen Lernens am Gymnasium Parhamerplatz.

Im Rahmen einer Unverbindlichen Übung (incl. Team- und Fortbildungstagen), erlernen Schüler/innen der 4. – 8. Klassen die Fertigkeiten der Peer-Mediator/innen.

Diese Unterrichtseinheiten werden ergänzt durch Ausbildungen (ein- bzw. zweitägig) und Fortbildungen (Nachmittagsveranstaltungen) gefördert von der Bildungsdirektion Wien.

Nach einer Einführung in die Grundkenntnisse stehen sie ihren Mitschüler/innen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.

Maturabel ist das Fach, wenn es als Wahlpflichtfach ab der 6. Klasse besucht wird.

Die Ausbildung unterliegt den Qualitätskriterien des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation und unsere Schüler/innen erhalten für ihre vollständige Teilnahme ein Qualitäts-Zertifikat des ÖBM. Sie scheinen damit in der Liste der ÖBM-zertifizierten Peer-Mediator/innen auf.

Info für Schüler/innen

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, das es möglich macht, Konflikte mit Hilfe unparteiischer Dritter so zu bearbeiten, dass alle Parteien gemeinsam an einer Lösung mitwirken und das Ergebnis für alle eine Verbesserung darstellt.

Wann ist Peer-Mediation sinnvoll?

Wenn möglichst alle Parteien an einer Lösung des Problems interessiert und zur Mitarbeit bereit sind. Peer-Mediation findet nur zwischen Schüler/innen statt. 1

Die fünf Säulen als Grundregeln der Mediation:

  • Mediator/innen sind neutral und allparteilich.
  • Konfliktbeteiligte entschließen sich freiwillig und bleiben selbst für die Lösungsfindung verantwortlich.
  • Alles, was besprochen wird, ist vertraulich zu behandeln.
  • Alle Beteiligten arbeiten gleichberechtigt mit.
  • Ziel ist es eine Lösung für die kommende Zeit zu finden.

Inhalte der Ausbildung:    

Vorteile für Teilnehmer/innen am Peer-Mediationsprogramm

  • Das eigene Verhalten in Konflikten wahrnehmen und reflektieren sowie den Handlungsspielraum erweitern
  • Grundlegende Kenntnisse von Konfliktanalyse und -bearbeitung in Theorie und Praxis anwenden
  • Spezielle Gesprächs- und Verhandlungsmethoden einsetzen
  • Mediation als Vermittlungsinstrument anwenden
  • Mediation als kooperative Konfliktregelungsmethode im Feld Schule einsetzen
  • Die gelernte Haltung in der Mediation einnehmen können
  • Die gelernten Kommunikationstheorien reflektieren und anwenden
  • Erweiterung der Präsentations-, Leitungs- und Organisationskompetenzen

Angewandte Methoden

  • Rollenspiele
  • Kreativitätstechniken
  • Selbstreflexionen, Beobachtung und Reflexion der Übungen und Rollenspiele Peer-Mediationen auf Anfrage von Schüler/innen
  • Interventionen und Präventionseinsätze in Klassen
  • Das Ausmaß der praktischen Übungen beträgt mindestens 50 % der Unterrichtszeit.

Zertifikate

  • Bei vollständiger Teilnahme am Projekt können die ausgebildeten Peer-Mediator/innen ein Zertifikat des ÖBM (Österreichischer Bundesverband für Mediation) erhalten.
  • Zeugniseintrag
  • Teilnahmebestätigung der Bildungsdirektion Wien in einem eigenen Zertifikat

Peer-Team

 

    Schüler:innenbeihilfe

    Beihilfe

    Diverse Informationen, Downloads für Beihilfen und Förderungen für Schulveranstaltungen, die mehr als 4 Tage dauern.

    finden Sie unter ministerium@bmbwf.gv.at.

     

    Formulare sind in der Zeit von 8:00 bis 12:00 im Sekretariat der Schule bei Frau Daniela Ullram erhältlich, bzw.  über www.schuelerbeihilfen.at herunterzuladen.

    Die Formulare sind auszufüllen, mit den nötigen Beilagen zu versehen und nach Bestätigung durch die Schule dem Stadtschulrat für Wien gemäß der gesetzlich vorgegebenen Frist zu übermitteln.

    Wichtigste Neuerungen durch die Novelle 2013 des Gesetzes für SchülerInnenbeihilfe

    Die Beihilfe ist eine soziale Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.

    Deshalb ist ein günstiger Schulerfolg nicht länger Voraussetzung für die Gewährung von SchülerInnenbeihilfen und hat auch keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Beihilfe.

    Das heißt, dass sowohl der Notendurchschnitt als auch eine Schulstufenwiederholung für einen Anspruch unerheblich sind. Das gilt natürlich auch für den ausgezeichneten Schulerfolg, für den es keinen Erhöhungsbetrag mehr geben wird.

    Die Altersgrenze für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter wurde von 30 auf 35 angehoben. Die Grenze für die Ausnahmefälle (lange Jahre Berufstätigkeit bzw. Kindererziehung) wurde von 35 auf 40 Jahre angehoben.