Hygieneregelungen Schulstart 2022/23

Parhamer – Hygieneregeln (Schulbeginn 2022/23, Stand 1. September 2022)


1. Beim Eintreffen in der Schule

  • Eintreffen der Schüler/innen von 7.45 bis 8.00
  • Betreten des Schulhauses durch folgende Eingänge:
    Haupteingang: Raum 201 bis 213 und 306, Festsaal, Musik, Biologie, Physik, Chemie, Tex. Werken
    Hof Erdgeschoss: Raum 19, 21, 25, 28, 214, 215, EDV1, EDV2, TS1, TS2, NMB
    Hof 1. Stock: Raum 102 bis 113 und 115, Sondersäle: BE, Technisches Werken
    Treffpunkt für externen Unterricht (Sport, Schwimmen, Ausflüge, etc.) ist auf dem Vorplatz der Schule (bei Regen oder Schnee in der unteren Aula)
  • Händedesinfektion beim Betreten des Schulhauses, im Anschluss direkter Weg in den Unterrichtsraum
  • Schüler/innen, die zu spät kommen, betreten die Schule durch den Haupteingang

2. Allgemeine Regeln für den Schultag

  • Beachtung der Atemhygiene (Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Verlassen des Schulhauses über den nächstgelegenen Ausgang

3. Während des Unterrichts

  • Jede Unterrichtsstunde beginnt am eigenen Platz im Unterrichtsraum.
  • fester Sitzplan für alle Klassen, Änderung nur nach Absprache mit der/dem Klassenvorständ/in
  • Toilettenbenützung während der Stunde statt in der Pause erwünscht
  • warmes Wetter: Offenhalten der Fenster während des Unterrichts
  • kaltes Wetter: zweimaliges Stoßlüften (alle Fenster und Tür zum Gang öffnen) für jeweils fünf Minuten
  • Verwendung der persönlichen Aufbewahrungsboxen bzw. Spinde, kein Füllen der Bankfächer

4. Während der Pausen

  • 5-Minuten-Pausen vorzugsweise im Klassenzimmer
  • Abstandhalten beim Anstellen am Schulbuffet
  • Hofbenützung in den großen Pausen (9.45 und 11.45) nur für Unterstufenschüler/innen (Grüner Hof nur bei Trockenheit)
  • Oberstufenschüler/innen können die Pausen um 9.45 und 11.45 auf dem Vorplatz der Schule verbringen. (Verlassen und Betreten des Schulhauses über den Haupteingang, Rauchverbot einhalten, Desinfektion der Hände beim Betreten des Schulhauses, rechtzeitige Rückkehr in die Klasse)

5. Maskenpflicht

  • Derzeit gibt es keine Verpflichtung zum Tragen eines MNS (Mund-Nasen-Schutz) bzw. einer FFP2-Maske. Das freiwillige Tragen einer Maske ist erlaubt.
  • Das verpflichtende Tragen eines MNS oder einer FFP2-Maske kann von der Schulleitung bei einem erhöhten Infektionsgeschehen befristet für einzelne Klassen oder die ganze Schule angeordnet werden.
  • Schüler/innen, die der befristeten Maskenpflicht nicht nachkommen, müssen in den ortsungebundenen Unterricht wechseln. Der Lehrstoff ist selbstständig zu erarbeiten, Hausübungen sind zu erbringen.

6. Covid19–Testungen

  • Covid19-Testungen sind bis auf Widerruf freiwillig, sind aber zumindest einmal pro Woche dringend empfohlen. Fünf kostenlose Antigen-Tests pro Monat sind unter Vorlage der E-Card in jeder Apotheke erhältlich. Weitere Antigen-Tests werden nach Verfügbarkeit von der Schule bereitgestellt.
  • Verpflichtende Antigen-Schnelltests können von der Schulleitung bei einem erhöhten Infektionsgeschehen für einzelne Klassen oder die ganze Schule angeordnet werden.
  • Verpflichtende PCR-Tests können durch das Bildungsministerium oder die Gesundheitsbehörde der Stadt Wien vorgeschrieben werden.
  • Schüler/innen, die der befristeten Testverpflichtung nicht nachkommen, müssen in den ortsungebundenen Unterricht wechseln. Der Lehrstoff ist selbstständig zu erarbeiten, Hausübungen sind zu erbringen.

7. Bei Erkrankung

  • Wer sich krank fühlt (z.B. Halskratzen, Halsschmerzen, Heiserkeit, Husten, Müdigkeit, Fieber) darf nicht in die Schule kommen (telefonische Krankmeldungen bis spätestens 8 Uhr im Sekretariat) und muss einen PCR-Test machen, um eine mögliche Covid19-Infektion abzuklären. Nach Vorlage eines negativen PCR- Ergebnisses darf der Unterricht wieder besucht werden.
  • Schüler/innen, die während des Schultages Krankheitssymptome entwickeln, die auf eine mögliche Infektion mit Covid19 hinweisen, müssen einen Covid19-Schnelltest machen. Bei negativem Schnelltest können die Kinder abhängig von den Symptomen in der Schule bleiben. Bei positiver Testung werden die Kinder jedenfalls nach Hause entlassen. Eine Rückkehr an die Schule ist mit negativem PCR-Testergebnis möglich.
  • Bestätigte Covid19-Erkrankungen von Schüler/innen müssen umgehend telefonisch (01/4863407) oder per E-Mail (sekretariat@parhamer.at) der Schule gemeldet werden.
  • Nach positivem PCR-Test und Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch nach fünf Tagen mit Freitestung (negativer PCR-Test oder CT-Wert ab 30) ohne Krankheitssymptome wieder möglich.

8. Bei positiver Testung ohne Symptome

  • Nach positiver Testung kann die Schule bei absoluter Symptomfreiheit (siehe Punkt 7) weiterhin besucht werden.
  • Positiv getestete, symptomfreie Schüler/innen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Das Abnehmen der FFP2-Maske ist nur im Freien mit einem Mindestabstand von zwei Metern gestattet. (Für die kälteren Monate wird ein eigener Raum für Maskenpausen von positiv getesteten Personen eingerichtet werden.)
  • Bestätigte Covid19-Erkrankungen von Schüler/innen müssen umgehend telefonisch (01/4863407) oder per E-Mail (sekretariat@parhamer.at) der Schule gemeldet werden.

9. Weitere Maßnahmen

  • Klassensperren und ortsungebundener Unterricht können von der Gesundheitsbehörde der Stadt Wien verordnet werden.
  • Schulveranstaltungen können bis auf Widerruf durch das Bildungsministerium durchgeführt werden. Für mehrtägige Schulveranstaltungen muss ein eigenes Präventionskonzept erarbeitet werden.

10. Externe Besucher/innen

  • Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Besucher/innen dürfen das Schulgebäude mit Terminvereinbarung und nach Anmeldung beim Portier betreten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist erwünscht.
  • Positiv-getestete externe Personen dürfen die Schule auch bei Symptomfreiheit nicht betreten.