Elternbrief - 3. Februar 2023

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich freue mich, dass das erste Semester des Schuljahres 2022/23 weitgehend im schulischen Normalbetrieb stattfinden konnte. Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pause konnten auch alle geplanten Schulveranstaltungen, von Auslandsreisen, über Ski- und Schwimmwochen bis zum Schulclubbing durchgeführt werden.


Covid19-Situation am Parhamergymnasium

Die Zahl der positiv auf Covid19 getesteten Schüler:innen und Lehrer:innen ist im Jänner kontinuierlich zurückgegangen. Problematisch war lediglich ein Skikurs, auf dem leider mehrere Kinder positiv getestet wurden. Ich ersuche Sie, auch in der Zeit zwischen den Semester- und Osterferien, in der viele mehrtägige Schulveranstaltungen stattfinden werden, weiterhin die bekannten Covid19-Regelungen einzuhalten.

  • Schicken Sie Ihr Kind nicht mit Covid19-typischen Krankheitssymptomen in die Schule bzw. auf eine Schulveranstaltung.
  • Klären Sie Krankheitssymptome Ihres Kindes mit einem PCR-Test oder Covid19-Schnelltest ab.
  • Bitte melden Sie bestätigte Covid19-Infektionen per E-Mail an sekretariat@parhamer.at.
  • Eine Masken- und Testpflicht kann für einzelne Klassen durch die Schulleitung erlassen werden.


Blackout-Regelungen am Parhamergymnasium

Für den Fall eines Blackouts (eines länger andauernden, großflächigen Stromausfalls) gelten für das Parhamergymnasium folgende Regelungen:

Blackout außerhalb der Schulzeit

Wenn der Stromausfall außerhalb der Schulzeit (am Abend oder an einem schulfreien Tag) eintritt, bleibt die Schule geschlossen. Der Schulbetrieb startet erst wieder nach einer zentralen Information über den Radiosender Ö3, der auch im Fall eines Stromausfalls einen Notbetrieb aufrechterhalten wird. Empfangsmöglichkeiten bestehen mit batteriebetriebenen Radios.

Blackout während der Unterrichtszeit

Wenn der Stromausfall während der Unterrichtszeit eintritt, wird der Unterricht bis zum regulären Ende des Vormittagsunterrichts fortgeführt. Für die Nachmittagsbetreuung angemeldete Schüler:innen werden bis zum Ende ihrer regulären Nachmittagsbetreuungszeit beaufsichtigt.

Nach dem Ende des Vormittagsunterrichts bzw. der Nachmittagsbetreuung werden alle Schüler:innen entlassen. Für Schüler:innen der Unterstufe gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Das Kind darf alleine nach Hause gehen.
  • Das Kind darf mit einem/r anderen Schüler:in mit nach Hause gehen.
  • Das Kind kann von einem/r Erziehungsberechtigten zeitnah abgeholt werden.
  • Das Kind kann von einer anderen erwachsenen Person (z.B. andere Familienangehörige) zeitnah abgeholt werden.

Wir ersuchen Sie, die Möglichkeiten in der Familie zu besprechen und für alle Unterstufenschüler:innen die diesem Elternbrief beigefügte Einverständniserklärung auszufüllen und bis Freitag, den 17. Februar, bei der Klassenvorständin / dem Klassenvorstand abzugeben.

Bitte bedenken Sie, dass im Falle eines Blackouts öffentliche Verkehrsmittel nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen und die Kommunikation über Mobiltelefone innerhalb kurzer Zeit ausfallen wird.

Wenn es aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Eltern können aufgrund der Verkehrssituation die Schule nicht erreichen) nicht möglich ist, ein Kind zeitnah abzuholen, wird ihr Kind bis zum Zeitpunkt der Abholung in der Schule betreut und beaufsichtigt.


Handy-Awareness Woche

In den letzten Wochen konnten wir beobachten, dass eine zunehmende Zahl von Schüler:innen ihr Handy entgegen den Regeln der Hausordnung verwendet. Die persönlichen Gespräche zwischen den Schüler:innen wurden weniger und viele Kinder waren durch ihren Handygebrauch stark abgelenkt.

Daher findet in der zweiten Woche nach den Semesterferien von 20. bis 24. Februar eine „Handy-Awareness Woche“ statt. In dieser Woche werden wir den positiven Umgang mit dem Handy im Unterricht thematisieren und die Kinder auf die in der Hausordnung festgelegten Regeln im Umgang mit dem Handy aufmerksam machen.

In der Hausordnung ist festgelegt, dass Schüler:innen der 1. bis 3. Klassen ihre Handys während ihrer Zeit im Schulhaus ausgeschaltet lassen müssen. Ab der 4. Klasse dürfen die Handys in der Pause verwendet werden, müssen allerdings während der Unterrichtszeit ausgeschaltet werden. Den genauen Wortlaut der Regelungen finden Sie unter https://parhamer.at/hausordnung.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind in Vorbereitung der „Handy-Awareness Woche“ die in der Hausordnung festgelegten Handy-Regeln und beachten Sie, dass es daher z.B. nicht möglich ist, noch während des Schultages eine Schularbeitsnote zu erfahren. Sollten Sie Ihr Kind, sofern es eine 1. bis 3. Klasse besucht, aufgrund einer Notfallsituation während des Unterrichts erreichen müssen, ist dies über das Sekretariat der Schule (01/4863407) möglich.


Freistellungen für Schüler/innen

In den letzten Monaten hat mich eine wachsende Zahl von Ansuchen um Freistellungen von Schüler:innen vom Unterricht erreicht. Daher fasse ich die wichtigsten Informationen zur Bewilligung von Freistellungen zusammen:

  • Freistellungen für einzelne Schultage erfolgen durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand.
  • Freistellungen von zwei Schultagen bis zu einer Woche erfolgen durch die Schulleitung. Die Ansuchen um Freistellung müssen mindestens zwei Wochen vor der Abwesenheit per E-Mail an direktor@parhamer.at unter Angabe der genauen Abwesenheitszeit und des Grundes für die Abwesenheit eingebracht werden. Ferienverlängernde Ansuchen sind nur im Ausnahmefall (z.B. eine besondere Familienfeier) möglich und werden in der Unter- und Oberstufe jeweils nur einmal bewilligt.
  • Freistellungen von mehr als einer Woche erfolgen bei schulpflichtigen Schüler:innen durch die Rechtsabteilung der Bildungsdirektion für Wien. Für diese Freistellungen gibt es eigenes Formular und eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen.
  • Freistellungen von mehr als einer Woche von nicht mehr schulpflichtigen Schüler:innen erfolgen analog zu den Freistellungen bis zu einer Woche durch die Direktion.


Nachhilfeprojekt für Schüler:innen

Gerne übermittle ich Ihnen eine Information der Schüler:innenvertretung:

Das Nachhilfeprojekt der Schüler:innenvertretung wird im zweiten Semester weitergeführt. Dieses ist sowohl eine gute Möglichkeit für all jene Schüler:innen der Unterstufe, die ihre Noten verbessern möchten, als auch für jene Oberstufenschüler:innen, die ihre Mitschüler:innen unterstützen und sich ein wenig Geld dazuverdienen möchten. Wenn Ihre Tochter / Ihr Sohn Nachhilfe geben möchte bzw. Nachhilfe braucht, finden Sie die notwendigen Kontaktdaten unter https://parhamer.at/schuelerinnenvertretung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Ferienwoche, mit lieben Grüßen

Wien, am 3. Februar 2023                                                                                                   Bernd Vogel, Direktor, eh