Elternbrief - 28. August 2025
Informationen zum Schulstart - Handyregelung - Kontaktinformationen - Freistellungen
Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nach einem hoffentlich schönen und erholsamen Sommer beginnt am Montag, 1. September, das neue Schuljahr.
Erster Schultag, 1. September, 10 Uhr
Die Schüler*innen der ersten Klassen sammeln sich auf dem Vorplatz der Schule und werden dort von ihren Klassenvorständinnen abgeholt. Die Sammelpunkte der 1. Klassen (1A, 1B, 1C und 1D) sind mit Plakaten gekennzeichnet. Eltern dürfen ihre Kinder nicht in den Klassenraum begleiten.
Alle anderen Schüler*innen betreten das Schulhaus über den Haupteingang und begeben sich direkt in ihre Unterrichtsräume. Die Klassenzuteilung für neue Schüler*innen der 2. bis 8. Klassen ist auf einem Aushang in der Aula der Schule ersichtlich.
Raumeinteilung für den ersten Schultag (Klasse/Raum)
1A/210, 1B/207, 1C/206, 1D/19, 2A/211, 2B/110, 2C/112, 2D/113, 3A/212, 3B/109, 3C/111, 3D/213, 4A/209, 4B/21, 4C/201, 4D/102, 5A/BIOPH, 5B/115, 5C/214, 5D/215, 6A/208, 6B/107, 6C/Musik, 6D/202, 6E/Physik, 7A/108, 7B/EDV2, 7C/106, 7D/EDV1, 8A/28, 8B/Textiler Werkraum, 8C/25, 8D/Biologie
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung (NMB) beginnt am Mittwoch, den 3. September. Folgende Schritte sind für die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung notwendig:
1. Bekanntgabe der Betreuungszeiten in den ersten beiden Schulwochen
Bitte geben Sie uns die konkreten Betreuungszeiten Ihrer Tochter / Ihres Sohns für die Nachmittagsbetreuung der ersten beiden Schulwochen bis spätestens Dienstag, 2. September, 14.00 Uhr unter folgendem Link bekannt: https://forms.gle/AVdRJcxP7BDuGvPY7.
2. Bekanntgabe der Betreuungstage
Die Bekanntgabe der benötigten Betreuungstage muss online bis Donnerstag, 4. September, 21.00 Uhr erfolgen. Den notwendigen Link zum Eintragen der Betreuungstage finden Sie in den Unterlagen, die Ihr Kind am ersten Schultag erhalten wird.
3. Bekanntgabe der definitiven Betreuungstage und Betreuungszeiten
Die genauen Betreuungszeiten für den Rest des Schuljahres müssen erst bekannt gegeben werden, wenn allfällige Stundenplanänderungen feststehen. Für die Bekanntgabe der definitiven Betreuungszeiten werden Sie einen neuen Link erhalten! Die konkreten Wochentage können gegenüber der Eintragung am 4. September (siehe Punkt 2) noch verändert werden. Die Anzahl der Wochentage kann nicht mehr geändert werden.
Weitere Fragen zur Nachmittagsbetreuung werden im Rahmen der Elternabende der 1. Klassen am Dienstag, 2. September, ab 18.00 persönlich beantwortet. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an nmb@parhamer.at.
Schulbuffet
Das Schulbuffet öffnet für kalte und warme Snacks ab Mittwoch, 3. September. Mittagessen kann ab sofort wieder online bestellt werden. Der erste Tag mit Mittagstisch ist Montag, der 8. September. Genauere Informationen zur Bestellung und die aktuellen Speisepläne finden Sie unter www.coolisstgesund.at.
Stundenplan und elektronisches Klassenbuch („WebUntis“)
Den Stundenplan für die ersten beiden Schultage finden Sie als Anhang zu diesem Elternbrief. Am ersten Schultag wird ein provisorischer Stundenplan bekanntgegeben, der ab Mittwoch der ersten Schulwoche gilt. In der ersten Unterrichtswoche findet noch kein Nachmittagsunterricht statt. Bitte berücksichtigen Sie für die erste Schulwoche auch die in der Terminübersicht angegebenen Unterrichtszeiten. Ab der zweiten Unterrichtswoche findet vollumfänglicher Unterricht laut Stundenplan statt. Notwendige Änderungen des Stundenplanes werden den betroffenen Klassen bzw. deren Eltern mitgeteilt.
Im Verlauf der zweiten Unterrichtswoche wird das elektronische Klassenbuch („WebUntis“) freigeschaltet. Sobald WebUntis zugänglich ist, ersuche ich Eltern von Kindern, die neu am Parhamergymnasium sind, einen Elternzugang anzulegen, damit Sie Krankmeldungen und Entschuldigungen in WebUntis eintragen können. Nach Registrierung des Elternzugangs erhalten Sie auch wichtige schulische Informationen über WebUntis. Eine Anleitung zur Elternregistrierung für WebUntis finden Sie im Anhang zu diesem Elternbrief. Bereits bestehende Elternzugänge aus dem letzten Schuljahr funktionieren weiterhin.
Aktuelle Handyregelung
Zu Schulbeginn erinnere ich an unsere schulinterne Handyregelung, die ein Handyverbot für alle Schüler*innen während der Unterrichtszeit festschreibt. Die Schüler*innen der 1. bis 5. Klassen dürfen ihr Handy auch in den Pausen nicht benützen.
Die genauen Regeln für „Geräte zur digitalen Kommunikation“, die Ausnahmen zum Handyverbot (z.B. aus medizinischen Gründen) und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln finden Sie / findet ihr auf unserer Website in der Hausordnung.
Kommunikation zwischen Eltern und Schule
Die Zahl der telefonischen Anfragen und die Zahl der E-Mails, die die Schule erreichen, hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Um die Kommunikation auch im Schuljahr 2025/26 aufrechterhalten zu können, ist es wichtig, dass Ihre Anfragen die richtigen Adressat*innen erreichen.
- Bitte kontaktieren Sie die Fachlehrer*innen Ihres Kindes für Nachfragen zum Leistungsstand Ihres Kindes in den verschiedenen Unterrichtsfächern und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Bitte beachten Sie, dass in diesem Schuljahr nur ein Elternsprechtag am 4. März von 15.00 bis 18.00 stattfinden wird.
- Die Klassenvorständin / Der Klassenvorstand Ihres Kindes ist Ihre Anlaufstelle für Nachfragen zur allgemeinen Situation Ihres Kindes, zu Problemen in der Klasse und für Freistellungen für einen Tag.
- Für Fragen zur Nachmittagsbetreuung wenden Sie sich bitte an nmb@parhamer.at.
- Krankmeldungen und Entschuldigungen werden direkt im elektronischen Klassenbuch „WebUntis“ eingetragen. Für Probleme rund um „WebUntis“ schreiben Sie bitte an webuntis@parhamer.at.
- Das Sekretariat der Schule (Telefon: 01 4863407, E-Mail: sekretariat@parhamer.at) ist für die Ausstellung von Schulbesuchsbestätigungen, für Zeugnisduplikate und allgemeine Auskünfte zuständig.
- Bitte kontaktieren Sie mich für Probleme, die nicht durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand gelöst werden können und für Freistellungen ab zwei Tagen.
Erinnerung - Freistellungen für Schüler*innen
Aufgrund der zunehmenden Zahl an Ansuchen um Freistellung vom Unterricht erinnere ich an die Regelungen zur Bewilligung von Freistellungen:
- Freistellungen für einzelne Schultage erfolgen durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand.
- Freistellungen von zwei Schultagen bis zu einer Woche erfolgen durch die Schulleitung. Die Ansuchen um Freistellung müssen mindestens zwei Wochen vor der Abwesenheit per E-Mail an direktor@parhamer.at unter Angabe der Abwesenheitszeit und des Grundes für die Abwesenheit eingebracht werden. Ferienverlängernde Ansuchen sind nur im Ausnahmefall (z.B. eine besondere Familienfeier) möglich und werden in der Unter- und Oberstufe jeweils nur einmal bewilligt.
- Freistellungen von mehr als einer Woche erfolgen bei schulpflichtigen Schüler*innen durch die Bildungsdirektion für Wien. Für diese Freistellungen gibt es eigenes Formular und eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen. Freistellungen von mehr als einer Woche von nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen erfolgen durch die Direktion.
Es ist wichtig, dass die Schüler*innen den Unterricht regelmäßig besuchen und aufgrund der langen Ferienzeiten stellen zusätzliche Freistellungen vom Unterricht eine Ausnahme dar. Unentschuldigte Abwesenheiten ohne Freistellung führen auf Beschluss der Klassenkonferenz zu einer schlechteren Betragensnote. Für den Fall, dass eine Schüler*in länger als fünf Schultage bzw. 30 Unterrichtsstunden ohne Rechtfertigung dem Unterricht fernbleibt, gilt die Schüler*in als vom Unterrichtsbesuch abgemeldet.
Alle Termine finden Sie in unserem Schulkalender auf unserer Website.
Ich wünsche Ihnen / euch ein erfolgreiches Schuljahr 2025/26, mit lieben Grüßen
Bernd Vogel, eh
Direktor Wien, am 28. August 2025
Anhang | Größe |
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Klassenpläne der ersten beiden Schultage (28-08-2025) | 27.96 KB |
Raumplan der ersten beiden Schultage (28-08-2025) | 29.67 KB |
Anleitung zur Registrierung auf WebUntis | 148.02 KB |
erweiterter Elternbrief vom 28-08-2025 als PDF-Dokument | 176.52 KB |